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E-Scooter sind erlaubt! Neues Gesetz in Deutschland seit 2019

In Wien konnte man in letzter Zeit ein steigendes Aufkommen an leise surrenden Rollen wahrnehmen. Der E Scooter boomt dort, vor Allem das Ausleih- und wieder Abstell-Modell ist äußerst beliebt. Das hat den Grund, dass dort E Scooter für den öffentlichen Straßengebrauch erlaubt sind. Ähnliches gilt unter für amerikanische Städte, Moskau und Paris. In Deutschland schaut man in die Röhre. Zumindest bis jetzt! Das soll sich nämlich nun ändern.

E Scooter erlaubt ab 2019

Neues Gesetz für Elektrokleinstfahrzeugen

Laut Verkehrsministerium ist eine entsprechende Verordnung angedacht, die die „Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ erlaube soll. Diese soll spätestens Anfang 2019, eventuell sogar noch 2018 in Kraft treten. Damit wären die E Scooter erlaubt zur Hochsaison ab dem Frühjahr einsatzbereit.

Elektro Tretroller sind kein neues Phänomen, sie fahren schon seit längerem durch deutsche Städte. Bisher durften sie aber nicht auf Straßen fahren, nicht schneller als 6 km/h und eine Versicherung war nötig. Das hatte zur Folge, dass die Fahrt für viele E Scooter Besitzer ein teures Ärgernis wurde. Vielerorts wurde Roller von der Polizei deshalb beschlagnahmt, inklusive Bußgeld von bis zu 60 Euro.

Das neue Gesetz gilt übrigens ausschließlich für Elektro Scooter. Hoverboards, Elektro Skateboards und andere Kleinst-Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin verboten.

Neue Verordnung an gewissen Bedingungen geknüpft

Das neue Gesetz weist allerdings einige Bedingungen auf, zur Nutzung des E Scooters im Straßenverkehr. Diese werde nachfolgend kurz aufgelistet:

  • E Scooter dürfen zukünftig bis zu 20km/h fahren
  • Nutzung auf Radwegen vorgesehen, ist kein Radweg vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege sind verboten!
  • Versicherungsplakette nötig, ähnlich wie beim Mofa
  • Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein. Elektroroller für Kinder, zumindest für den Straßengebrauch, bleiben verboten.

Zudem müssen sie laut Verordnung folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:

  • Stabile Lenkstange
  • Sowohl Hand- als auch Hinterradbremse
  • Nach vorne und hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Glocke, Klingel oder Hupe, um im Notfall auf sich aufmerksam zu machen

Fazit

Dass E Scooter erlaubt werden, war längst überflüssig. Zwar gab es davor bereits E Scooter mit Straßenzulassung, nur waren diese im Vergleich zum Elektro Tretroller teuer und auch nicht wirklich so hübsch anzusehen wie die hippen E Tretroller. Besonders das in Berlin geplante „E Scooter-Sharing System“, womit man öffentliche Elektroscooter bei Bedarf per App und gegen Gebühr einfach ausleihen und dann wieder Abstellen kann, sollte die Mobilität in Großstädten deutlich verbessern. Leider wird dieses Privileg, wie so oft, vorerst nur den größten deutschen Städten wie Berlin, Hamburg und München vorbehalten sein.

Es spricht aber ja nichts dagegen, sich einen E Scooter privat anzuschaffen. In unserem Elektro Tretroller Ratgeber, gibt’s dazu alle nötigen Infos!